Vertragsgrundlage
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Beherbergungsleistungen im Haus Burgkeller.
Hinweis zur Bezeichnung: „Vermieter“ ist Michael Batuew Vermietung. „Vertragspartner“ ist die buchende Person oder Firma; „Gast“ sind die untergebrachten Personen.
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für Verträge über die vorübergehende Beherbergung in Zimmern, Apartments oder Wohnungen des Hauses Burgkeller sowie für damit zusammenhängende Leistungen.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchungsanfrage bzw. das Buchungsangebot des Vertragspartners annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch Buchungsbestätigung, E-Mail, Nachricht über ein Buchungsportal oder mündlich erfolgen.
Bei Buchungen über Vermittlungs- oder Buchungsportale gelten deren wirksam einbezogene Bedingungen ergänzend. Individuelle Vereinbarungen und die Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor.
2. Preise und Zahlung
Der vereinbarte Gesamtpreis, enthaltene Leistungen, Steuern sowie Fälligkeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder Rechnung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Preis im Voraus zu zahlen; bei kurzfristigen Buchungen ist er sofort fällig.
Bei einer Verlängerung muss die Zahlung für den weiteren Zeitraum vor Ablauf der bestehenden Buchung eingehen. Zugangsdaten oder Schlüssel für einen noch nicht bezahlten Zeitraum können bis zur Zahlung zurückbehalten werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Der Vermieter kann nach Mahnung und angemessener Fristsetzung, soweit diese gesetzlich erforderlich sind, weitere Leistungen verweigern, den Vertrag kündigen und die Räumung verlangen.
3. Anreise, Abreise und Übergabe der Unterkunft
Die Unterkunft steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss, sofern nichts anderes vereinbart ist, werktags bis 20:00 Uhr und am Wochenende bis 22:00 Uhr erfolgen. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen.
Bei der Abreise ist die Unterkunft in folgendem Zustand zu übergeben:
- Alle persönlichen Gegenstände des Gastes sind mitzunehmen; Inventar und Möbel sind an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen.
- Sämtlicher Müll, insbesondere Restmüll, Verpackungen, Flaschen, Lebensmittelreste sowie Bad- und Küchenabfälle, ist aus der Unterkunft zu entfernen, ordnungsgemäß zu trennen und in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
- Geschirr, Besteck, Gläser, Töpfe, Pfannen und sonstige Küchenutensilien sind vollständig gespült, bei Handwäsche abgetrocknet und eingeräumt zu hinterlassen.
- Kühl- und Gefrierschrank sind von mitgebrachten Lebensmitteln und verderblichen Resten zu leeren. Der Kühlschrank bleibt eingeschaltet.
- Grobe Verschmutzungen, Speisereste und verschüttete Flüssigkeiten auf Arbeitsflächen, Kochfeld, Backofen, Mikrowelle und Boden sind zu entfernen.
- Fenster und Außentüren sind zu schließen; Wasserhähne, Kochgeräte und Beleuchtung sind auszuschalten. Vom Gast mitgebrachte Elektrogeräte sind mitzunehmen.
- Benutzte Bettwäsche ist, sofern vor Ort angewiesen, am dafür vorgesehenen Platz abzulegen.
- Schäden, Defekte und Fehlbestände sind spätestens bei der Abreise mitzuteilen. Schlüssel, Chipkarten oder sonstige Zugangsmittel sind wie vereinbart zurückzugeben.
Werden die genannten Übergabepflichten schuldhaft nicht erfüllt, können die dadurch tatsächlich erforderlichen und angemessenen Zusatzkosten berechnet werden. Die vereinbarte Endreinigung bleibt unabhängig davon geschuldet.
4. Schlüssel, Chipkarten und Zugangscodes
Schlüssel, Chipkarten und Zugangscodes dürfen nur von den angemeldeten Gästen genutzt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Zugangscodes sind vertraulich zu behandeln.
Ein Verlust oder ein möglicher Missbrauch ist unverzüglich zu melden. Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die von ihm oder seinen Gästen zu vertretenden, erforderlichen Kosten. Kosten für den Austausch einer Schließanlage werden nur berechnet, wenn wegen einer konkreten Missbrauchsgefahr ein Austausch objektiv erforderlich ist.
5. Nutzung, Personenanzahl und gewerbliche Nutzung
Die Unterkunft darf nur von den in der Buchung angegebenen Personen und nur zu dem vereinbarten Beherbergungszweck genutzt werden. Änderungen der Personenanzahl sind vorab mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Unter- oder Weitervermietung, Überlassung an nicht angemeldete Dritte sowie eine Nutzung als Büro, Werkstatt, Lagerfläche oder Veranstaltungsort sind ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt. Nicht angemeldete Übernachtungsgäste können nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Rechte zurückgewiesen werden.
6. Haustiere und Assistenztiere
Tiere dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Gesetzliche Rechte im Zusammenhang mit erforderlichen Assistenzhunden bleiben unberührt.
7. Rauchverbot und offenes Feuer
Im gesamten Gebäude und in den Unterkünften gilt Rauchverbot; dies gilt auch am geöffneten Fenster. Rauchen ist ausschließlich in ausdrücklich ausgewiesenen Außenbereichen gestattet. Kerzen, Räucherstäbchen und sonstiges offenes Feuer sind untersagt.
Bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung können die tatsächlich erforderlichen Kosten für Sonderreinigung, Geruchsbeseitigung, Reparatur sowie einen nachweisbaren Nutzungsausfall berechnet werden.
8. Bettwäsche und Handtücher
Soweit die Buchungsbestätigung nichts anderes ausweist, wird Bettwäsche für den gebuchten Aufenthalt bereitgestellt. Zusätzliche Wechsel können zu den bei Vertragsschluss mitgeteilten Preisen gebucht werden. Wäsche darf nicht aus dem Gebäude entfernt oder zweckwidrig verwendet werden.
9. Sorgfaltspflichten, Schäden und Inventar
Unterkunft, Gemeinschaftsflächen, technische Einrichtungen und Inventar sind pfleglich zu behandeln. Schäden, Störungen oder Fehlbestände sind unverzüglich anzuzeigen, damit Folgeschäden vermieden werden können.
Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Gäste oder ihm zurechenbare Personen zu vertreten haben. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch wird nicht berechnet. Eine bereitgestellte Inventarliste ist zeitnah zu prüfen; erkennbare Abweichungen sind möglichst sofort mitzuteilen.
10. Mülltrennung und Entsorgung
Die vor Ort gekennzeichnete Mülltrennung ist einzuhalten. Müll darf nur in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt und nicht in Fluren, Waschräumen, Außenbereichen oder neben den Tonnen abgestellt werden. Sperrmüll, gefährliche Stoffe und gewerbliche Abfälle dürfen nicht über die Hausmüllbehälter entsorgt werden.
Bei einer schuldhaften Fehlbefüllung oder unzulässigen Ablagerung können die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Sortier-, Sonderleerungs- und Entsorgungskosten berechnet werden.
11. Waschmaschinen und Trockner
Die gemeinschaftlichen Waschmaschinen und Trockner dürfen nur bestimmungsgemäß und zu den vor Ort bzw. bei der Buchung mitgeteilten Konditionen genutzt werden. Sie sind nach Gebrauch sauber und frei von Wäsche zu hinterlassen.
Stark mit Öl, Farbe, Chemikalien oder vergleichbaren Stoffen verunreinigte Arbeitskleidung darf nicht in den Geräten gewaschen oder getrocknet werden. Das Trocknen von Wäsche innerhalb der Unterkunft ist wegen der Schimmelgefahr untersagt; zulässig sind die vorgesehenen Geräte oder ausdrücklich freigegebene Bereiche.
12. Küchennutzung
Kochfelder, Backöfen und Küchengeräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß zur Zubereitung von Speisen genutzt werden. Fett, Speisereste und übergelaufene Flüssigkeiten sind zeitnah zu entfernen. Schäden und Verschmutzungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, können bei schuldhafter Verursachung nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet werden.
13. Endreinigung und Zwischenreinigung
Für jede Buchung fällt die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Endreinigung an. Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen ist mindestens eine monatliche Zwischenreinigung Bestandteil der vereinbarten Leistungen und Kosten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
Zusätzliche Zwischenreinigungen können gebucht werden. Außergewöhnliche Verschmutzungen oder Verstöße gegen die Übergabepflichten nach Ziffer 3, die einen zusätzlichen Reinigungsaufwand verursachen, werden bei schuldhafter Verursachung nach dem tatsächlich erforderlichen und angemessenen Aufwand berechnet.
14. Leistungspflichten und Nichtverfügbarkeit
Der Vermieter stellt die gebuchte Unterkunft im vereinbarten Zustand bereit. Wird die Bereitstellung aus einem vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund unmöglich, kann eine gleichwertige Ersatzunterkunft angeboten werden. Wird kein zumutbarer Ersatz angenommen oder angeboten, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
15. Haftung des Vermieters und Störungen durch Dritte
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt oder Dritte, etwa allgemeine Strom- oder Internetausfälle, öffentliche Bauarbeiten oder Arbeiten an Versorgungsleitungen, haftet der Vermieter nur, soweit er die Beeinträchtigung zu vertreten hat. Gesetzliche Minderungs-, Abhilfe- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
16. Rücktritt, Stornierung und vorzeitige Abreise
Bei Verträgen über Beherbergungsleistungen zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht für Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Der Vertragspartner kann die Buchung in Textform ganz oder teilweise stornieren. Maßgeblich ist der nachweisbare Eingang der Stornierung beim Vermieter. Die Höhe der Stornopauschale richtet sich ausschließlich danach, wie viele Kalendertage vor der vereinbarten Anreise die Stornierung eingeht; der Zeitpunkt der Buchungsbestätigung ist unerheblich. Bei Verlängerungsbuchungen gilt der Beginn des Verlängerungszeitraums als Anreisetag.
| Eingang der Stornierung | Pauschale |
|---|---|
| bis 14 Kalendertage vor Anreise | kostenfrei |
| 13 bis 7 Kalendertage vor Anreise | 30 % |
| 6 bis 2 Kalendertage vor Anreise | 75 % |
| ab 1 Kalendertag vor Anreise / Nichtanreise | 90 % |
Bemessungsgrundlage ist ausschließlich der für den stornierten Zeitraum vereinbarte Übernachtungspreis nach Abzug sämtlicher bei Vertragsschluss gewährter Rabatte. Endreinigung und gesondert vereinbarte Zusatzleistungen bleiben außer Ansatz.
Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden angerechnet. Wird der stornierte Zeitraum vollständig zu einem mindestens gleich hohen Preis weitervermietet, entfällt die Stornopauschale. Dem Vertragspartner bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei vorzeitiger Abreise gilt für den nicht genutzten Restzeitraum die Pauschale von 90 %. Abweichende Stornobedingungen eines Buchungsportals gehen vor, soweit der Vertrag über dieses Portal geschlossen wurde. Für Verträge, die vor dem 3. September 2026 geschlossen wurden, gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen fort.
Zu den ausführlichen Preis- und Stornobedingungen
17. Internetzugang und WLAN
Ein bereitgestellter Internetzugang darf nicht für rechtswidrige Handlungen, insbesondere nicht für unzulässiges Filesharing oder rechtswidrige Downloads, genutzt werden. Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft begangene Rechtsverletzungen und stellt den Vermieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf seinem schuldhaften Verhalten beruhen. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Geschwindigkeit wird nicht zugesichert; Ziffer 15 und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
18. Ruhezeiten, Hausordnung und Verhalten
Von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt Nachtruhe. Laute Tätigkeiten, Musizieren, Partys und größere Zusammenkünfte sind untersagt. Der Besitz und Konsum illegaler Substanzen ist verboten. Alkoholkonsum darf nicht zu Belästigungen, Gefahren oder Störungen führen.
Eine dem Vertragspartner vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags. Zusätzlich sind vor Ort kenntlich gemachte Sicherheits-, Brandschutz- und Nutzungshinweise zu beachten, soweit sie zur sicheren und ordnungsgemäßen Nutzung erforderlich und zumutbar sind.
19. Eingebrachte Sachen und Wertgegenstände
Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 701 bis 703 BGB. Verlust, Zerstörung oder Beschädigung sind dem Vermieter unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Wertgegenstände und größere Bargeldbeträge sollen nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zurückgelassen werden.
20. Zutritt, Hausrecht und Vertragsbeendigung
Der Vermieter oder eine beauftragte Person darf die Unterkunft nach rechtzeitiger Ankündigung und Abstimmung betreten, soweit dies für vereinbarte Reinigungen, Reparaturen, Ablesungen oder die Prüfung eines gemeldeten Mangels erforderlich ist. Bei Gefahr im Verzug, insbesondere bei Brand-, Wasser- oder erheblicher Schadensgefahr, ist der Zutritt ohne vorherige Abstimmung zulässig.
Bei erheblichen Vertragsverletzungen, insbesondere wiederholter Ruhestörung, Sachbeschädigung, Gefährdung anderer Personen, schwerwiegenden Brandschutzverstößen oder Nichtzahlung, kann der Vermieter nach den gesetzlichen Voraussetzungen abmahnen, kündigen und die Räumung verlangen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, soweit das Gesetz dies vorsieht.
21. Brandschutz und Sicherheitseinrichtungen
- Brandmeldeanlage (BMA), Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA), Rauchmelder und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert, abgedeckt, abgeschaltet oder manipuliert werden.
- Brandschutztüren, insbesondere T30-RS-Türen zu Fluren, sind geschlossen zu halten und dürfen nicht durch Keile, Möbel oder sonstige Gegenstände offengehalten werden.
- Notausgänge, Rettungswege, Treppenräume und Feuerlöscher sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht zweckentfremdet werden.
- Im Alarmfall sind das Gebäude unverzüglich über die gekennzeichneten Rettungswege zu verlassen und die Anweisungen der Rettungskräfte zu befolgen.
Wer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten einen Fehlalarm, einen Feuerwehreinsatz oder eine Beschädigung verursacht, haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die erforderlichen Kosten.
22. Gemeinschaftsflächen und Außenbereiche
Flure, Treppen, Küchen, Waschräume und sonstige Gemeinschaftsflächen sind sauber und frei von Gegenständen zu halten. Fahrräder, E-Scooter, Möbel, Kartons und sonstige Gegenstände dürfen insbesondere nicht in Rettungswegen oder Fluren abgestellt werden.
Grillen, Lagern von Gegenständen und Zurücklassen von Müll in Außenbereichen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Für schuldhaft verursachte Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
23. Videoüberwachung
Zum Schutz von Gästen, Beschäftigten und Eigentum können eindeutig gekennzeichnete Zugangs- und Gemeinschaftsbereiche videoüberwacht werden. Unterkünfte, Bäder und sonstige private Rückzugsbereiche werden nicht überwacht.
Die Verarbeitung erfolgt nur bei Vorliegen einer datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage und unter Beachtung von Erforderlichkeit, Datenminimierung und Speicherbegrenzung. Einzelheiten zu Verantwortlichem, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält der gesonderte Datenschutzhinweis zur Videoüberwachung. Diese AGB begründen keine Einwilligung in die Videoüberwachung.
24. Fundsachen
Fundsachen werden, soweit zumutbar, dem bekannten Eigentümer gemeldet und grundsätzlich mindestens drei Monate aufbewahrt. Verderbliche, hygienisch bedenkliche oder offensichtlich wertlose Gegenstände können früher entsorgt werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist darf der Vermieter nach den gesetzlichen Vorgaben über die Sache verfügen. Versand- und Verpackungskosten trägt der Empfänger.
25. Eigene Elektrogeräte und gefährliche Gegenstände
Übliche persönliche Geräte wie Mobiltelefone, Laptops und elektrische Pflegegeräte dürfen bestimmungsgemäß genutzt werden. Heizlüfter, mobile Kochplatten, eigene Koch- oder Heizgeräte, Geräte mit außergewöhnlich hoher Leistungsaufnahme sowie erkennbar beschädigte oder unsichere Elektrogeräte dürfen nur mit vorheriger Zustimmung betrieben werden.
Waffen, Pyrotechnik, explosive oder leicht entzündliche Stoffe sowie gefährliche Chemikalien dürfen nicht eingebracht werden; gesetzlich zulässige und für die Berufsausübung erforderliche Gegenstände bedürfen der vorherigen Abstimmung und einer sicheren Aufbewahrung.
26. Mindestalter
Vertragspartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige dürfen nur in Begleitung oder mit Zustimmung einer aufsichtspflichtigen Person beherbergt werden, soweit keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung besteht.
27. Gruppen- und Firmenbuchungen
Bei Gruppen- und Firmenbuchungen bleibt der buchende Vertragspartner für die Zahlung der vereinbarten Entgelte und für die Weitergabe dieser AGB sowie der Haus- und Sicherheitsregeln an die untergebrachten Personen verantwortlich.
Eine Haftung für das Verhalten von Mitarbeitern, Mitreisenden oder sonstigen Personen besteht nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Vertragspartner benennt auf Wunsch eine verantwortliche Ansprechperson für die Gruppe.
28. Foto- und Bildaufnahmen
Foto- oder Videoaufnahmen von Gästen werden nicht allein auf Grundlage dieser AGB zu Werbezwecken verwendet. Eine solche Nutzung erfolgt nur nach gesonderter, freiwilliger und informierter Einwilligung der erkennbar abgebildeten Personen. Eine Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; gesetzliche Dokumentations- und Beweisrechte bleiben unberührt.
29. Vorübergehender Beherbergungszweck
Die Überlassung erfolgt grundsätzlich zum in der Buchung bezeichneten vorübergehenden Beherbergungszweck und nicht zur Begründung eines dauerhaften Lebensmittelpunkts. Ob zwingende Vorschriften des Wohnraummietrechts anwendbar sind, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen und kann durch diese AGB nicht ausgeschlossen werden.
30. Vertragssprache
Übersetzungen dieser AGB dienen der Verständlichkeit. Soweit rechtlich zulässig und keine anderslautende individuelle Vereinbarung besteht, ist bei Widersprüchen die deutsche Fassung maßgeblich.
31. Datenschutz und melderechtliche Angaben
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags, zur Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.
Gäste müssen die gesetzlich erforderlichen Angaben machen. Beherbergte ausländische Personen müssen nach § 29 BMG am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben. Ausweisdokumente werden nur geprüft oder verarbeitet, soweit dies gesetzlich erforderlich oder für einen zulässigen Zweck notwendig ist.
32. Verbraucherstreitbeilegung
Der Vermieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist eingestellt und wird daher nicht mehr verlinkt.
33. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern führt diese Rechtswahl nicht zum Entzug zwingender Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen wird, soweit zulässig, Neunkirchen als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
34. Schlussbestimmungen
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden; der Vorrang individueller Abreden und gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.